Tipps von Ihrer Umzugsfirma in Berlin: Halteverbotszonen einrichten

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HALTEVERBOTSZONEN EINRICHTEN – SO GEHT’S

Sie  denken darüber nach, Ihren Umzug ohne die Unterstützung einer Umzugsfirma in Berlin durchzuführen? Die Umzugsfirma Junker Berlin stellt Ihnen gern Halteverbotsschilder zur Verfügung, die Sie selbst aufstellen können. Benötigen Sie dennoch Hilfe beim Transport? Dann fragen Sie gern bei unseren Kollegen der Umzugshilfe Berlin nach.

Halteverbotszonen sind im Rahmen Ihres Umzuges grundsätzliche Hilfsmittel, die es den Umzugswagen temporär ermöglichen, vor Ihrer alten und neuen Wohnung zu halten. Die Einrichtung einer Halteverbotszone muss angemeldet werden. Idealerweise sollten Sie den Antrag rund 14 Tage vor Ihrem Umzug einreichen. Verantwortlich für die Einrichtung einer Halteverbotszone sind die Straßenverkehrsbehörden der Bezirke von Berlin. Jede seriöse Umzugsfirma in Berlin unterstützt Sie in der Kommunikation mit den Behörden, bzw. die Abwicklung ist Teil des Leistungsspektrums der Umzugsfirma.

#JUNKERTIPP: Bitte bedenken Sie, dass es nicht ausreichend ist, an Gegenständen des öffentlichen Straßenlandes oder Fahrzeugen lediglich einen Zettel mit dem Hinweis auf einen bald stattfindenden Umzug anzubringen.

WO KÖNNEN HALTEVERBOTSZONEN BEANTRAGT WERDEN?

Sofern Sie es gerne vollständig allein abwickeln möchten, finden unter diesem Link die Kontaktdaten der entsprechenden Behörden aller Berliner Bezirke. Die Anträge können Sie mittlerweile bequem online beantragen. Bitte bedenken Sie, dass Sie in diesem Fall selbst die volle Verantwortung für das Gelingen tragen. Die Behörden sind in ihrer Entscheidungsfreiheit uneingeschränkt und können Ihnen die Genehmigung auch in Verbindung mit möglichen Auflagen erteilen. Die schriftliche Genehmigung ist am Tag des Umzuges gut sichtbar in der Frontscheibe des Umzugsfahrzeugs zu positionieren.

À propos Kosten: Die Gebühren können je nach Region variieren, doch durchschnittlich können Sie mit ca. 100,00€ rechnen. Wenn Sie Genaueres erfahren möchten, stellen Sie doch bei Ihrer Berliner Umzugsfirma eine Preisanfrage.

WO KÖNNEN HALTEVERBOTSZONEN EINGERICHTET WERDEN – UND WO NICHT?

Grundsätzlich gilt die Faustregel, dass hinsichtlich der folgenden Örtlichkeiten Einschränkungen bestehen:

  • im Bereich eines absoluten Halteverbotes
  • vor Einfahrten
  • an Rettungs- oder Fluchtwegen
  • bei Behindertenparkplätzen

Die Straßenverkehrsordnung hat selbstverständlich Vorrang und ist weiterhin gültig. Die Umzugsfirma Junker Berlin unterstützt Sie selbstverständlich gerne im Voraus bei der Begehung der Örtlichkeit und prüft gemeinsam mit Ihnen die Gegebenheiten vor Ort.

Die Halteverbotsschilder können Sie bequem bei uns oder z.B. auch der Umzugshilfe Berlin auf Leihbasis erhalten. Wir liefern diese an und sichern ebenfalls gegen Verlust ab. Weiterhin ist bei einer fachmännischen Ausführung garantiert, dass die Schilder rechtzeitig aufgestellt werden – das bedeutet, innerhalb einer Frist von 48 bis 96 Stunden. Die Fristenkontrolle obliegt ebenfalls den zuständigen Ordnungsbehörden. Selbstverständlich erhalten Sie bei Ihrer Umzugsfirma Berlin ein professionelles Aufstellungsprotokoll. Dieses behinhaltet die Informationen, wann die Schilder vor Ort aufgestellt wurden und auch, welche weiteren Fahrzeuge sich bei der Aufstellung innerhalb der Zone befanden.

#JUNKERTIPP: Eine Halteverbotszone kann nicht nur für Umzüge angemeldet werden – auch für z.B. Möbelanlieferungen oder Baustellen können diese beantragt werden.

Haben Ihnen die Tipps weitergeholfen? Gern können Sie uns auch auf unserer Facebook-Seite einen Like hinterlassen, oder uns über Google+ kontaktieren.

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